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Ein Todesfall: was tun?
Einsamkeit: Bilder Gedanken und Notizen

Wenn ein Mensch von uns geht. . .
 
?müssen inmitten der Trauer viele Dinge bedacht werden.
Die folgenden Punkte sind als Hilfe, für die Orientierung in dieser schwierigen Situation gedacht.
 
Feststellung des Todes durch einen berechtigten Arzt (Todesschein)
 
Prüfung letztwilliger Verfügung des Verstorbenen und Sicherung seiner Wertsachen und Papiere
(Ausweis, Testament, Versicherungs- und Bankunterlagen)
 
Anmeldung des Sterbefalls bei einem Bestattungsinstitut
 
Anmeldung des Sterbefalls in der Friedhofsverwaltung
Persönlich mit der Sterbeurkunde zum Vorlegen zur Verlängerung der Grablösung und evtl. Änderung des Nutzungsberechtigten
 
4.1.  Auswahl der Grabstätte
Neuwahl oder Verlängerung einer persönlichen Ruhestätte mit gesetzlicher Ruhefrist (meist von 20 Jahren) und Übernahme des Nutzungsrechts an dieser persönlichen Ruhestätte.
Es können Familiengrabstätten verschiedener Art für Erdbestattungen erworben werden. Für Urnen sind eigene Urnengrabstellen zu erwerben oder Beisetzung in vorhandener Grabstelle. Sie werden in jedem durch den Friedhofsmeister beraten.
 
4.2. Terminabsprache
 
Sargbestattung
Trauerfeier in der Friedhofskapelle mit anschießender Beerdigung auf dem Friedhof (vorher stille Abschiednahme am Sarg in der Aufbahrungshalle möglich)
Sargfeier mit Urnenbestattung
Trauerfeier in der Friedhofskapelle (anschließende Überführung des Verstorbenen zur Einäscherung )   ca. 2-3Wochen später Urnenbeisetzung auf dem Ortsfriedhof, aber auch anderem Friedhof möglich
Urnenbestattung mit Feier
Trauerfeier in der Friedhofskapelle mit anschießender Urnenbeisetzung auf dem Friedhof
Urnenbeisetzung in der Stille (beginnt immer in der Friedhofshalle)
·        nach vorangegangener Sargfeier
·        oder mit stillem Gedenken
·        oder ganz in der Stille, ohne Feier
 
Terminabsprache zwischen Angehörigen, Pfarrer, Friedhofsverwaltung und Bestattungsunternehmer (bei kirchlichen Feiern).
Terminabsprache für das Trauergespräch zwischen Angehörigen und Pfarrer (beides kann persönlich erfolgen oder auch durch Vermittlung des Bestattungsunternehmens).
Bei weltlichen Feiern erfolgt die Abstimmung zwischen Angehörigen, Friedhof und Bestattungsunternehmen. Der Redner wird durch das Bestattungsinstitut vermittelt, kann aber auch aus dem Freundes- und Familienkreis kommen.
 
Die musikalische Ausgestaltung einer Feier geschieht in Absprache zwischen Angehörigen, Pfarrer und Kantorin. Bei weltlichen Feiern vermittelt das Bestattungsinstitut die musikalische Ausgestaltung. Auch hier ist privates Einbringen möglich.
 
Grabmale
Für die Gestaltung der Grabstelle und des Grabmales gelten die Bestimmungen der örtlichen Friedhofsordnung. Diese ist wichtig, um die Schönheit und Würde des Ortes zu bewahren. Für Grabmale gelten in besonderer Weise Bestimmungen, die auf dem Friedhof zu erfragen sind bzw. in der Friedhofsordnung nachzulesen sind. Jeder Friedhof hat eine Liste geprüfter und zugelassener Steinbildhauer. Diesen sind die Bestimmungen des Friedhofs bekannt. Jedes Grabmal  bedarf einer Genehmigung. Auch hier ist die Beratung durch den Friedhofsmeister zu empfehlen.
 
Über die Kosten der Trauerfeier und die Lösung der Grabstelle erhalten Sie die Rechnung von der Friedhofsverwaltung, bei Bedarf auch vorher einen Kostenvoranschlag. Der Dienst des Pfarrer und der Kantorin ist kostenlos, weil es ein gemeindlicher Dienst ist.
 
 
Vorauszahlungen
Zunehmend werden die Friedhofsverwaltungen angefragt, ob man nicht im Voraus alle Dinge für den Fall des eigenen Ablebens regeln kann. Diese Möglichkeit besteht. In einem Gespräch werden sämtliche Wünsche für die Form der Trauerfeier, Grablösung und Grabpflege  aufgenommen und nach den gültigen Gebühren und Kosten kalkuliert. Diese Kosten werden danach in einem rechtsgültigen Vertrag paraphiert. Nach Unterzeichnung und Einzahlung ist alles geregelt.
 
Sonstige Hinweise
Beerdigungsinstitute bieten eine weitreichende Hilfe an. Es ist ratsam, sich im Vorfeld einer solchen elementaren Lebenssituation über Kosten und andere Bedingungen durch Vergleich kundig zu machen. Sprechen Sie mit Ihrer Familie und Angehörigen über Ihre Vorstellungen bezüglich Ihrer Bestattung. Dies hilft im Ernstfall den Hinterbliebenen in der Trauer selbstbestimmt und bewusst den Abschied vorzubereiten.