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 Todesfall ... was tun: Checkliste
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1.] Todesfall ... die ersten Wege



 ■ 1.] Der erste Amtshandlung nach dem Tode eines Menschen ist die Feststellung des Todes durch einen berechtigten Arzt. Dieser stellt den Todesschein aus.

■ 2.] Der nächste Schritt für den Hinterbliebenen ist die Prüfung der letzten Verfügungen des Verstorbenen [etwa zur Bestattungsart] und die Sicherung seiner Wertsachen und Papiere.
[Ausweis, Testament, Versicherungs- und Bankunterlagen]

■ Eine der ersten Aufgaben ist auch die Information der nahen Angehörigen. Oft finden sich in der Hinterlassenschaft auch Adresslisten oder Telefonnummern, die bald benötigt werden. Ist vor dem Gang zum Bestatter noch etwas Zeit, dann stelle eine Liste all der Angehörigen, Freunde und Bekannten zusammen, die informiert werden müssen.




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Mehr Information:
Ein Todesfall, was tun ? Texte für Trauerkarten
■ Tipp: zum Telefonieren mit ferneren Angehörigen bleibt zuerst kaum Zeit, denn es müssen dringliche Wege erledigt werden [eventuell Krankenhaus, Bestatter, Friedhofsverwaltung usw.] Du kannst aber einen guten Freund oder Angehörigen bitten, für Dich die wichtigsten Telefonate zu übernehmen.

■ Es ist bestimmt kein angenehmes Gefühl, wenn man die persönlichen Hinterlassenschaften eines Verstorbenen durchsuchen muss. Auch, wenn du der Bestattungspflichtige Angehörige ist, solltest du das nicht unbedingt allein tun, sondern ein oder zwei zuverlässige Zeugen hinzuzunehmen. Nicht selten befinden sich Bargeld und Wertsachen in der Wohnung des Verstorbenen. Du solltest auch nach einem Testament suchen - es muss nicht immer bei einem Notar hinterlegt sein.

■ Im Testament kann der letzte Wille bezüglich der Bestattungsart niedergeschrieben sein, also der Wunsch nach einem Erdbestattung oder nach einer anderen Bestattungsart. Ist wenig geld vorhanden, muß nicht zwangsläufig eine Einäscherung erfolgen. Bei sozial schwierigen Fällen zahlt im Regelfall auch die Kommune und zwar für eine ortsübliche Bestattung + Grabanlage und wenn es üblich ist, mit Denkstein. Für die weitere Pflege ist die Kommune nicht zuständig - so mein Informationsstand [für Deutschland], auch wenn es oft nicht so gehandhabt wird.

■ Ich kann keine Ratschläge zu rechtlichen Dingen der Erbschaft geben - es sei nur so viel gesagt: für Erbschaften gelten rechtliche Regelungen und der letzte Wille des Verstorbenen.

[Wenn ein Mensch von uns geht ... ein Todesfall: was tun? Checkliste]
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